Windstill prozessiert gegen Regionalplan

Windstill prozessiert gegen Regionalplan

Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster eingeleitet

17. Februar – Im vergangenen Sommer haben wir angekündigt zu prüfen, inwieweit gerichtlich gegen die in der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf getroffene Festlegung der Fläche Met01-A als Windkraftbeschleunigungsgebiet vorgegangen werden kann. Eine Gruppe aus Mitgliedern der Initiative hat jetzt gemeinsam mit weiteren betroffenen Anwohnern eine diesbezügliche Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht. Diese richtet sich über ein Normenkontrollverfahren gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Klägergruppe wird dabei durch eine deutlich zweistellige Zahl weiterer Betroffener unterstützt. Nach erfolgter Eingangsprüfung durch das OVG in Münster ist dieser Normenkontrollantrag gemäß §47 VwGO zulässig.

Im Laufe des Verfahrens wird das Gericht zu prüfen haben, ob bei der Abfassung des vom Regionalrat im Juli 2025 verabschiedeten Regionalplans Verfahrensfehler begangen wurden und der Plan selbst inhaltliche Fehler aufweist. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob durch den Regionalplan das sogenannte „Abwägungsgebot“ verletzt wurde, indem relevante Interessen von Betroffenen nicht berücksichtigt wurden. So ließ das Regierungspräsidium im Rahmen der 2. Offenlegung in der Tat nicht einen einzigen von mehreren hundert Einsprüchen Betroffener gelten. Statt dessen wurde pauschal auf den Auslauf des Windkraft-Moratoriums der Landesregierung im August 2025 hingewiesen, der eine 3. Offenlegung aus Zeitdruck verböte. Ein aus Sicht von Windstill lediglich vorgeschobenes und unzulässiges Argument.

Letztlich muss das OVG prüfen, ob der Regionalplan gegen höherrangiges Recht verstößt und ob eine Rechtsgüterabwägung bezüglich des Gesundheits- sowie des Natur- und Landschaftsschutzes zutreffend vorgenommen wurde.

Dazu Sylvia Arndt, Sprecherin der Initiative Windstill: „Aus unserer Sicht sollte der Respekt vor der menschlichen Gesundheit eindeutig Vorrang vor jeglichen politischen, ideologischen oder finanziellen Interessen haben. Wir hatten deshalb auch schon im Laufe des Verfahrens zur 18. Änderung des Regionalplanes angekündigt, dass unsere Initiative alle dahingehenden juristischen Schritte unterstützen werde.“ Dies gilt in Bezug auf den Regionalplan, schließt aber auch etwaige weitere Klagen gegen Baugenehmigungen für Windkrafträder im betreffenden Gebiet nicht aus.

Zwar hat eine Normenkontrollklage keine aufschiebende Wirkung für den Vollzug eines Regionalplanes, für potenzielle Projektentwickler und Betreiber dürfte sie allerdings einen relevanten Unsicherheitsfaktor darstellen. Im Fallen des Obsiegens käme es zu Rückbauverpflichtungen für bereits errichtete Windräder samt Fundamenten und könnte darüber hinaus zu weiteren Entschädigungsforderungen betroffener Bürger führen. Die Gruppe der Kläger wird von einem in der Windkraftthematik detailliert versierten Anwalt vertreten.

Wir wollen jetzt gerichtsfest werden

Wir wollen jetzt gerichtsfest werden

Der Regionalrat hat beschlossen, dass zwischen Mettmann und Ratingen bis zu fünf Windräder gebaut werden könnten. Dagegen wird die Windstill juristisch vorgehen.

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Zählung der Passanten

Zählung der Passanten

Wir wollten zeigen, wie viele Menschen das Naherholungsgebiet nutzen:

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Erneute Bürgerbeteiligung

Erneute Bürgerbeteiligung

Windstill ist mit der unzureichenden Anpassung des Regionalplans nicht zufrieden und ruft alle Bürger dazu auf, von ihrem Recht zur kritischen Stellungnahme Gebrauch zu machen.

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RP – Online Artikel

Regionalrat stimmt für MET01

Regionalrat stimmt für MET01

Ein Gebiet zur Ausweisung von Windkraftanlagen wurde im Regionalplan gestrichen, MET01 wurde immerhin verkleinert. Die Bürgerinitiative Windstill kämpft trotzdem weiter und ruft alle auf, sich weiter zu engagieren.

Wertverluste bei Immobilien

Wertverluste bei Immobilien

WINDSTILL hat Arbeitsmediziner geladen und den Immobilienmarkt ins Visier genommnen.

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RP – Online Artikel

Windkraft in NRW deutlich über Plan

Windkraft in NRW deutlich über Plan

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur von den Grünen ermutigt Entscheider eigene Wege zu gehen.

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RP – Online Artikel

Mehr als 1000 Stellungnahmen

Mehr als 1000 Stellungnahmen

Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft mehr Stellungnahmen – zur Schaffung von Vorrangzonen für die Windkraft.

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RP – Online Artikel

Offener Brief

Offener Brief

An den
Regierungspräsidenten
der Bezirksregierung Düsseldorf
Herrn Thomas Schürmann
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schürmann,


die parteiunabhängige Initiative „Windstill.“ ist ein Zusammenschluss betroffener Bürger im Raum Mettmann. Innerhalb dieses Raumes sollen zwischen Mettmann, Obschwarzbach und Ratingen-Homberg gemäß einer Planung der Bezirksregierung Düsseldorf Windenergieanlagen in unbegrenzter Höhe bei gleichzeitig deutlich verringerten Abständen zu bestehender Wohnbebauung zulässig
werden.

Wir haben in der kurzen Zeit der Bürgerbeteiligung zur vorgesehenen 18. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) noch während der Sommerferien in NRW rund 500 Unterschriften gesammelt. Zusätzlich konnten wir in einer Online-Petition (change.org) bis heute über 1.000 Unterzeichner gegen die Ausweisung der Mettmanner Flächen Met01 und Met02 mobilisieren. Neben mehreren gut besuchten Informationsveranstaltungen für interessierte Bürger haben wir zwei Kundgebungen mit 150 Teilnehmern (Rathaus Mettmann) bzw. 100 Teilnehmern (potentielle Bebauungsfläche) durchgeführt. Der WDR Düsseldorf berichtete hierüber in den Lokalzeiten Düsseldorf und Bergisches Land unter dem Motto „Ein Sturm zieht auf in Mettmann“ sowie im Rundfunk. Mehrere hundert Bürger und zahlreiche öffentliche Stellen haben zudem von der Möglichkeit zur Stellungnahme in Ihrem Haus Gebrauch gemacht.
Am vergangenen Sonntag, den 3. November 20024, haben sich noch einmal über 200 Bürger versammelt, um ihrem Protest gegen die geplanten Windkraftanlagen Ausdruck zu verleihen. Unsere erheblichen Bedenken gegen die Ausweisung der Gebiete Met01 und Met02 (und dies teilweise sogar als Beschleunigungsflächen) erklären sich wie folgt:

  1. Der von Ihrem Haus beauftragte Umweltbericht kommt für sieben der 177 ausgewiesenen
    Flächen zu dem Schluss, dass eine „vergleichsweise hohe Betroffenheit des Schutzkriteriums
    Wohnen“ bestehe. 1 Zu diesen sieben Gebieten gehören beide Mettmanner Flächen.
    Außerdem warnt das Umweltgutachten in Bezug auf Met01 sogar: „Hinsichtlich der
    schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei einem Kriterium (Wohnen)
    erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten,…“. 2
    Dennoch kommt das Planungsbüro Bosch & Partner selbst angesichts dieser mehr als
    bedenklichen Feststellungen unverständlicherweise zu dem Schluss, „… dass die
    Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend aufgrund der geringen Gewichtung des
    Kriteriums [Wohnen] als nicht erheblich eingeschätzt werden.“ 3
  2. Die im Gutachten vorgesehenen Mindestabstände von 450 Metern zu Wohngebäuden im
    Außenbereich werden in diversen Fällen unterschritten. Es ist darüber hinaus nicht
    nachvollziehbar, warum Bürgern in Außengebieten geringere Abstände als Bewohnern in
    Wohnsiedlungen zugemutet werden sollten.

…/2

  1. Die erhebliche Beeinträchtigung durch den Abrieb von Mikroplastik an den Rotoren. Bei
    einer Einsatzdauer von 25 Jahren nennt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen
    Bundestages pro WEA bereits beim Altbestand des Jahre 2020 (mit deutlich geringerer Höhe und Flügelspannbreite) einen Abrieb von 1,125 t.
  2. Zu beklagen wäre ferner die Zerstörung eines Naherholungs- und teilweise
    Landschaftsschutzgebietes, das von vielen Menschen aus einem großen Umkreis (incl. der Stadt Düsseldorf) genutzt wird.
  3. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann (UNB) verweist in ihrer Stellungnahme zudem auf eine lückenhafte Auswertung von Daten des LANUV sowie auf die fehlerhafte Berücksichtigung planungsrelevanter Arten aufgrund einer unzureichenden Datengrundlage. Dadurch bestehe lt. UNB die Gefahr, dass es zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs.1 BNatSchG komme.

Außerdem stellen wir fest, dass andere nordrhein-westfälische Regierungsbezirke für die Mindestentfernung zu Windrädern bereits wieder die 1.000-Meter-Regel eingeführt haben oder einzuführen beabsichtigen. Sollte das nicht auch für den dichtest besiedelten Kreis Deutschlands mit 1.204 Einwohnern je km² gelten? Hinzu kommt, dass die bisher vorgesehene Flächenzuweisung im RPD einen ganz erheblichen Puffer von 835 ha aufweist. Der Wegfall der offensichtlich problematischen sieben Flächen in einer Gesamtgröße von 65 ha im Kreis Mettmann würde das Gesamtprojekt damit in keiner Weise beeinträchtigen.

Beigefügt übersende ich Ihnen einen heute erschienenen Artikel der Rheinischen Post sowie die von unserer Initiative mit rund 2.000 Exemplaren verteilte Einladung zu der Lichterkette. Das bisherige unsere Ziele unterstützende Medienecho zu Windstill. füllt mittlerweile einen 90-seitigen Pressespiegel, den wir Ihnen, falls gewünscht, gerne zukommen lassen würden. Enttäuschend für die vielen betroffenen Bürger ist indes, dass auf die Fragen und Bedenken, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung adressiert wurden, seitens Ihres Hauses bis dato in keinem Fall geantwortet wurde. So wurde nie detailliert, welche im Umweltbericht erwähnte hohe Betroffenheit und welche erheblichen Umweltauswirkungen zu Lasten des Schutzkriteriums Wohnen gemeint seien.

Eine demokratischen Prinzipien folgende Bürgerbeteiligung stellen wir uns anders vor. In den letzten Jahren wurde in der Presse viel über Politikverdrossenheit geschrieben. In der Zwischenzeit kann ich als Sprecher einer Bürgerinitiative diese Entwicklung leider – und das sehr zu meinem Bedauern – nachvollziehen. Bitte respektieren Sie daher den Bürger- und Wählerwillen in unserem Kreis, und veranlassen Sie, die Flächen Met01 und Met02 aus der anstehenden 18. Änderung des Regionalplanes zu streichen!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Melzer
Dr. Wolfgang Melzer
Sprecher der Initiative Windstill.

1 18. Änderung des RPD, Umweltbericht bosch & partner, S. 92
2 18. Änderung des RPD, Umweltbericht bosch & partner, Met01, S. 5
3 18. Änderung des RPD, Umweltbericht bosch & partner, Met01, S. 5
Dr. W. Melzer – Mohrengarten 20 – 40822 Mettmann – Email: windstill.mettmann@gmail.com