Kein Eingriff in den Landschaftsschutz!

Kein Eingriff in den Landschaftsschutz!

In einer beispiellosen Hau-Ruck-Aktion versuchte die Bezirksregierung Düsseldorf die 18. Änderung des Regionalplanes vor Ende der Sommerpause festzuschreiben. Damit soll der Bau von Windkraftanlagen flächendeckend möglich werden. Früher vorgeschriebene Mindestabstände zu Wohngebäuden von 1.000
bzw. 1.500 Metern sowie die bisherige Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen entfallen. Derzeitige Anlagen erreichen eine Höhe von 260-300 Metern und überragen damit deutlich den Kölner Dom (157 m) wie auch den Düsseldorfer Rheinturm (240 m).

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