Umweltbericht zu MET01 attestiert „erhebliche Umweltauswirkungen“ bei Kriterium „Wohnen“
Dem Umweltgutachten zur Folge sind „… voraussichtlich bei einem Kriterium (Wohnen) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten …“, aber „… aufgrund der geringeren Gewichtung des Kriteriums …“ sind diese „… als nicht erheblich eingeschätzt …“ worden. Weiter heißt es „Für das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit (Kriterium Wohnen) können erhebliche Umweltauswirkungen nur teilweise (auf ca. zwei Drittel des Plangebietes) ausgeschlossen werden.“
Wie wehren uns weiter gegen Windenergieanlagen, die unsere Gesundheit schädigen!
Den Auszug zu MET01 aus dem Umweltbericht finden Sie hier, das vollständige Gutachten mit allen Anlagen haben wir hier verlinkt.